Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Firmenangaben

1. Firmenangaben

  • Firma: Keller Aerotech
  • Inhaber: Victoria Denisse Keller
  • Adresse: Holunderstr. 1, 78052 Villingen-Schwenningen, Deutschland
  • Kontakt: E-Mail: info@kelleraerotech.de, Telefon: +49 151 721 261 85
  • Website: https://www.kelleraerotech.de
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): DE459658894

2. Geltungsbereich

  • Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Keller Aerotech, Inhaber Victoria Denisse Keller (im Folgenden: "Anbieter") und dem Kunden (im Folgenden: "Kunde") über die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Beratung, Prozessentwicklung und CNC-Programmierung im Bereich des 5-Achs-Fräsens von Impellern und Blisks.
  • Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
  • Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB. Verbraucher im Sinne des §13 BGB sind von den angebotenen Leistungen ausgeschlossen.

§ 2 Vertragsabschluss und Leistungen

1. Angebot und Annahme

  • Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung (z. B. per E-Mail) zustande.
  • Der Kunde ist an seine Bestellung 14 Tage gebunden.

2. Leistungsbeschreibung

  • Der Anbieter erbringt die vereinbarten Dienstleistungen (z. B. Erstellung von CNC-Programmen, Beratung) gemäß der im Angebot beschriebenen Spezifikationen.
  • Änderungen am Leistungsumfang bedürfen der Textform und können zu Anpassungen der Vergütung und/oder Fristen führen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Preise

  • Alle Preise sind Netto-Preise in Euro (€). Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Dies wird auf der Rechnung entsprechend ausgewiesen.

2. Abschlags- und Vorauszahlung

  • Der Anbieter ist berechtigt, nach eigenem Ermessen eine Anzahlung von bis zu 30% des Auftragswerts bei Auftragsbestätigung zu verlangen. Bei Neukunden, Aufträgen mit erhöhtem Vorleistungsrisiko oder auf begründetes Verlangen kann der Anbieter stattdessen eine vollständige Vorauszahlung des Auftragswerts vor Leistungsbeginn verlangen. Der Anbieter informiert den Kunden über eine solche Anforderung im Angebot oder spätestens mit der Auftragsbestätigung.

3. Zahlungsbedingungen

  • Die Zahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt fällig, ohne Abzug.
  • Bei Zahlungsverzug berechnet der Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz nach §247 BGB. Zusätzlich ist der Anbieter berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 40 Euro gemäß §288 Abs. 5 BGB zu verlangen.

4. Zahlungsmodalitäten

  • Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das angegebene Konto des Anbieters.
  • Bei internationalen Kunden trägt der Kunde alle Bankgebühren (z. B. SWIFT-Gebühren).

5. Aufrechnung und Zurückbehaltung

  • Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 4 Lieferzeiten und Termine

1. Lieferfristen

  • Die Lieferfrist für Dienstleistungen (z. B. CNC-Programme) beginnt mit Erhalt aller notwendigen Unterlagen (z. B. CAD-Daten) und beträgt 4 Wochen ab Auftragsbestätigung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2. Verzögerungen

  • Bei unvorhergesehenen Ereignissen (z. B. Softwarefehler in CAM-Systemen, Lieferengpässe bei Hardware) verlängern sich die Fristen angemessen. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über solche Verzögerungen.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Der Kunde hat alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Unterlagen (z. B. CAD-Modelle, Maschinenparameter) rechtzeitig und in der vereinbarten Qualität bereitzustellen. Verzögerungen durch den Kunden verlängern die Lieferfrist entsprechend.

4. Höhere Gewalt

  • Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik) berechtigen den Anbieter, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Dauert die Behinderung länger als 8 Wochen, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

1. Gewährleistung

  • Der Anbieter gewährt für seine Dienstleistungen eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme durch den Kunden.
  • Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die gelieferte Leistung nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe schriftlich unter konkreter Benennung der Mängel beanstandet.
  • Bei Mängeln hat der Kunde Anspruch auf kostenlose Nachbesserung. Scheitert die Nachbesserung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine Preisminderung verlangen.

2. Haftungsbegrenzung

  • Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Die Haftung für indirekte Schäden (z. B. Produktionsausfälle, entgangener Gewinn) ist ausgeschlossen.
  • Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt und beträgt maximal den Rechnungsbetrag der jeweiligen Leistung.
  • Keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der gelieferten Programme oder Daten (z. B. falsche Parameter in der Maschine, inkorrekte Werkzeugdaten oder Nullpunkte) entstehen.

3. Ausschluss der Haftung

  • Der Anbieter haftet nicht für die Eignung der gelieferten Programme für die spezifische Maschinenumgebung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die Programme vor Inbetriebnahme auf Eignung zu prüfen.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Urheberrecht

  • Der Anbieter behält das Urheberrecht an allen erstellten Werken (z. B. CNC-Programme, Dokumente, Berichte).

2. Nutzungsrechte

  • Der Kunde erhält ein einfaches, nicht exklusives und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den gelieferten Werken, beschränkt auf den vereinbarten Zweck (z. B. Fertigung der vereinbarten Bauteile).
  • Eine Weitergabe der Werke an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet.

§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz

Vertraulichkeit

  • Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausgetauschten Informationen, insbesondere Geschäfts- und Technologieknow-how (z. B. CAD-Daten, Algorithmen).

Datenschutz

  • Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  • Kundendaten werden 2 Jahre nach Projektabschluss gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Referenznennung

  • Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden sowie eine allgemeine, nicht vertrauliche Projektbeschreibung (z. B. Bauteilart, Prozessart) als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem im Einzelfall schriftlich zugestimmt hat. Vertrauliche technische Details bleiben von der Vertraulichkeitsverpflichtung nach §7.1 unberührt erfasst.

Nach Beendigung des Vertrags

  • Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.

§ 8 Internationales: Incoterms und Exportkontrolle

Incoterms

  • Bei physischen Lieferungen (z. B. Datenträger) gilt: EXW (Ex Works) Villingen-Schwenningen. Der Kunde trägt alle Kosten und Risiken ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung.

Exportkontrolle

  • Der Kunde bestätigt, dass die gelieferten Daten und Programme den lokalen Export- und Importvorschriften entsprechen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen solche Vorschriften.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  • Gerichtsstand ist Villingen-Schwenningen, Deutschland, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

§ 9 Sonstiges

1. Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

2. Schriftform

  • Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform (z. B. per E-Mail).

3. Sprache

  • Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und einer übersetzten Version gilt die deutsche Fassung.

§ 10 Schlussbestimmungen